
Drei Personen gehen eine Treppe hinauf
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Bislang gibt es eine Nachbetreuung nur für Aufstocker und Beschäftigte, die vom Jobcenter gefördert werden. Es bestehe aber fachlicher Konsens, "die gesetzliche Grundlage für eine nachgehende Betreuung nach Entfallen der Hilfebedürftigkeit zu verbreitern", schrieb die Staatssekretärin im Arbeitsministerium, Anette Kramme. Hintergrund ist das Problem, dass fast die Hälfte der ehemaligen Hartz-IV-Bezieher, die einen Job bekommen haben, nach einem halben Jahr wieder ohne Arbeit sind. Ein wichtiger Grund dafür ist fehlende Unterstützung in den ersten Monaten der Beschäftigung. "Die Zahl derer, die nach kurzer Zeit wieder in die Arbeitslosigkeit gehen, ist viel zu hoch. Eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung aller ehemals Erwerbslosen im neuen Job ist mehr als überfällig", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, der "Welt am Sonntag".
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