
Germanwings-Maschine
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Es müsse noch geklärt werden, ob der schon im Koalitionsvertrag fixierte Anspruch nur ins BGB oder auch ins Opferentschädigungsgesetz oder in beides integriert wird. Derzeit haben Angehörige von Unfallopfern nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nachweisen können, dass der Tod ihres Verwandten auch bei ihnen schwere gesundheitliche Schäden ausgelöst hat. Die Angehörigen der Germanwings-Opfer dürften von der Gesetzesnovelle noch nicht direkt profitieren, da ein rückwirkendes Inkrafttreten kaum möglich sei, berichtet die Zeitung. Regierungskreise erwarten jedoch, dass der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa die Entschädigung so handhabe, als gäbe es den Rechtsanspruch bereits.
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