Nach Ansicht von BVMI-Geschäftsführer Drücke bedeute dies jedoch nicht, "dass Eltern nach einmaliger Belehrung sich nun nicht mehr um das Surfverhalten ihrer Kinder kümmern müssen".
© dts Nachrichtenagentur
Nach Ansicht von BVMI-Geschäftsführer Drücke bedeute dies jedoch nicht, "dass Eltern nach einmaliger Belehrung sich nun nicht mehr um das Surfverhalten ihrer Kinder kümmern müssen".
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