Aber "dieser aufziehende Rechtsstreit" werde durch die Einsetzung eines Sonderermittlers "nicht beeinflusst". Entweder die Regierung entscheide, die Erkenntnisse des Sonderermittlers dürfen gegenüber dem Parlament offengelegt werden, "dann hätte der Bundestag mehr Informationen als jetzt", oder die Regierung lehne Berichts-Transparenz ab, "dann kann der Bundestag das machen, was jetzt auch schon möglich ist: klagen". Angesichts der Tausendfachen Daten in den Selektorenlisten sagte Graulich, "das zu durchforsten dürfte ungefähr so spannend sein wie Witze erzählen nach Zahlen". Eine solch große Datenmenge lasse "immer mehrere Schlussfolgerungen" zu. Aus seiner richterlichen Praxis habe er "ein Verständnis für Diskretion in der Sache und keinerlei erotische Beziehung zu vertraulichen Fakten". Er habe sich um die Position des Sonderermittlers nicht beworben, "aber es passt ins Fähigkeitsprofil und ist sicher eine interessante Tätigkeit". Für ihn als Juristen wäre das ähnlich reizvoll wie die Herausforderung an einen Musiker, auf einem besonderen Instrument oder mit einem herausragenden Dirigenten spielen zu dürfen.
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