Man habe die aus NRW eingereichten Gutachten geprüft. Dennoch ergäben sich "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des beabsichtigen Vorgehens". Daher wolle man, wie zuvor angekündigt, als Fachaufsicht einschreiten - zumal der Landesverkehrsminister sich nicht hinreichend "mit den Hinweisen des Bundesverkehrsministeriums auseinandergesetzt" habe. Die rot-grüne Landesregierung hatte kurz vor den Neuwahlen in NRW im Mai 2012 für den Köln/Bonner Flughafen ein Nachtflugverbot für Passagierflüge zwischen null und fünf Uhr morgens angeordnet. Zuvor waren Rechtsgutachten und die Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen eingeholt worden. Die Landesregierung stützte ihre Entscheidung auf einen Widerrufsvorbehalt in der Betriebsgenehmigung. Diesen Vorbehalt hält aber das Bundesverkehrsministerium für rechtswidrig, so dass das Vorgehen der Landesregierung unzulässig sei.
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