
Mietwohnungen
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Das Urteil am heutigen Dienstag biete für diesen Schritt einen guten Anlass, allerdings stelle der Mieterbund diese Forderung seit Jahren unabhängig von dem Urteil. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob die Berechnung der Grundsteuer für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland noch verfassungsgemäß ist. Nach der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats im Januar scheint sicher zu sein, dass die Einheitswerte der Grundstücke nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu vereinbaren sind. Vermieter dürfen die Grundsteuer auf die Mieten umlegen. Der frühere Hamburger Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) hatte daher vor einer massiven Mehrbelastung für Mieter gewarnt. Eine Neufestlegung der Einheitswerte würde Millionen Mieter treffen, deren Immobilien in den vergangenen Jahren eine erhebliche Wertsteigerung erfahren hätten.
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