
Bundesagentur für Arbeit
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Das waren 5,4 Prozent weniger als 2013. In 29.017 Fällen verhängten die Ämter Bußgelder über insgesamt drei Millionen Euro, in 54.470 Fällen verurteilten Gerichte die Betrüger zu insgesamt 5,1 Millionen Euro. Außerdem wurden Haftstrafen über insgesamt 267 Jahre (mit Bewährung) und 79 Jahre (ohne Bewährung) verhängt. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt kritisierte die Vergehen gegenüber "Bild" und B.Z.: "Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt." Er betonte zugleich, die große Mehrheit der Hartz-IV-Bezieher halte sich an die Regeln.
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