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Der Zeitplan sei ambitioniert, da Maas die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen müsse, heißt es in dem Bericht. Maas hatte sich lange gegen die Einführung des Ermittlungsinstruments gewehrt, bei dem Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten über einen gewissen Zeitraum speichern und den Sicherheitsbehörden zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung stellen müssen.
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