
Spielzeug
© dts Nachrichtenagentur
2002 waren die Formmarken vom Zürcher Handelsgericht für nichtig erklärt worden. Zwei Jahre später gab das Bundesgericht Lego teilweise Recht. Im November 2011 waren die Formmarken erneut für nichtig erklärt worden. Die Spielsteine von Lego seien nicht schutzfähig, da alle möglichen Alternativformen mit höheren Herstellungskosten verbunden wären. Das Bundesgericht hat dies nun bestätigt. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 bekanntgegeben, dass Lego kein Markenrecht für die Klemmbausteine zugesprochen bekommt.
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