Auslöser der Gerichtsentscheidung sind die DVU-Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Sie hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der "Urabstimmung", die die DVU im Dezember unter ihren rund .Mitgliedern hatte durchführen lassen. Diese Zweifel hat das Landgericht München nun bestätigt. Der Vereinigungsvertrag dürfe deshalb nicht unterzeichnet werden. Die Mitgliederzahl der NPD wird von Verfassungsschutzbehörden mit rund 6.500 angegeben.
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