
Norbert Lammert
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Für alle Konstellationen gebe es historische Beispiele. "Nichts davon ist offenkundig verfassungswidrig", sagte er. Zugleich äußerte Lammert die Erwartung, dass bis Ende des Jahres die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Korrekturen am Wahlrecht verabschiedet sein werden. "Schließlich hat Karlsruhe kein neues Wahlsystem gefordert. Es hat chirurgische Korrekturen verlangt, die sich aber ohne unerwünschte Nebenwirkungen so leicht nicht durchführen lassen", sagte er. "Ich hoffe sehr, dass es den Verhandlungsführern der Fraktionen gelingt, einen gemeinsamen Vorschlag zu präsentieren, der die Zahl der Mitglieder des Bundestags nicht dauerhaft signifikant erhöht."
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