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Bislang macht sich nur strafbar, wer ein Treffen mit einem Kind anbahnt, um es zu missbrauchen oder auf ein Kind einwirkt, um dieses zu bestimmten sexuellen Handlungen zu bewegen. Aufgrund einer Gesetzeslücke konnten bislang aber keine Täter belangt werden, die sich in Chatrooms den Minderjährigen ungebührlich nähern. Das will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun ändern. Die Strafbarkeit der unerwünschten Online-Anmache soll künftig auf Speichermedien und alle Formen der modernen Kommunikation erweitert werden. Die reine Kontaktaufnahme zu Kindern, wenn auch aus sexuellen Motiven, bleibt dagegen straffrei. Der Entwurf soll am Donnerstag vom Bundestag im Rahmen der Verschärfung der Kinderpornogesetze beschlossen werden.
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