
Angela Merkel schaut skeptisch
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Stattdessen soll eine Art Ermittlungsbeauftragter Einsicht in die Unterlagen erhalten und nach der Sommerpause dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium Bericht erstatten. "Wenn sich die Meldungen bestätigen und die Bundesregierung die Selektorenliste dem dafür zuständigen parlamentarischen Gremium vorenthält, ist es die parlamentarische Pflicht, die parlamentarischen Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen", sagte Kubicki zu den Medienberichten. Es sei kaum vorstellbar, "dass das Aufklärungsbedürfnis eines souveränen Parlamentes vom Wohl und Wehe des amerikanischen Bündnispartners abhängig sein soll".
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