
Zwei Männer surfen im Internet
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"Das NetzDG schafft keinerlei neue Tatbestände", sagte der SPD-Politiker. Die Frage was zulässig sei und was nicht, habe sich nicht geändert. "Von einer Schere im Kopf zu sprechen, halte ich daher für konstruiert", so Zimmermann. Die Vize-Chefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), riet dazu, die Berichte der Netzwerkanbieter abzuwarten. "Unter anderem werden sie darin erläutern, wie viele Beschwerden eingegangen und wie sie damit umgegangen sind", sagte die CDU-Politikerin dem "Handelsblatt". "Erst dann werden wir genauer wissen, ob das NetzDG greift und welche möglichen Änderungen wir am Gesetz angehen müssen." Die FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin und Jimmy Schulz hatten am Montag vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingereicht. Ihr Ziel ist es, dass die Klage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird und die Karlsruher Richter das Gesetz für verfassungswidrig erklären. Auch die Grünen reagierten mit Unverständnis auf die Klage. "Wir hatten längst mit der FDP eine Anhörung im Rechtsausschuss nach der Sommerpause zu diesem kritischen Gesetz vereinbart", sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Renate Künast dem "Handelsblatt". "Was dieser Alleingang bringen soll, ist mir schleierhaft."
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