Aufgrund einer Krankheit konnte der Ehemann keine Kinder zeugen. Deshalb nutzte das Paar eine Samenspende. Diese diente nach bisheriger Ansicht nicht der Heilung oder Linderung der Krankheit. Daran hält das Gericht nicht mehr fest. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.
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