Sie sollen künftig mit Rente und Zuverdienst maximal das letzte Bruttogehalt erreichen dürfen. Eine Verkäuferin mit einem letzten Bruttogehalt von 2200 Euro im Monat und einer Altersrente von 730 Euro könne dann mit einer Tätigkeit fast 1500 Euro monatlich zusätzlich verdienen ohne Einbußen bei der gesetzlichen Rente hinnehmen zu müssen, hieß es. Bislang liegt die Grenze für diesen Personenkreis bei 400 Euro Zuverdienst im Monat. Wie die Zeitung weiter schreibt, sind von der Neuregelung voraussichtlich weit mehr als 300.000 der etwas über 700.000 Neurentner im Jahr betroffen.
© dts Nachrichtenagentur