
Kita
© über dts Nachrichtenagentur
Bei mittelarmen Städten komme es auf die konkreten Umstände an: "Bei Kommunen, die verpflichtet sind, ein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen oder die am Stärkungspakt teilnehmen, darf die Rückerstattung nicht dazu führen, dass die Konsolidierungsziele gefährdet werden." Und für reiche Städte gelte: "Kommunen, deren Haushalt in Kraft ist, können über die Rückerstattung selber entscheiden, falls das einschlägige Satzungs- und Beitragsrecht eine Erstattung zulässt." Voraussichtlich am Mittwoch soll die Schlichtungs-Kommission erstmals zusammenkommen. Der Auftakt der Schlichtung werde wohl voraussichtlich am 10. Juni sein, teilte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ihren Mitgliedern in einer Tarifinfo mit, die der Zeitung vorliegt.
© dts Nachrichtenagentur