Nach dem Parteiengesetz müssen Großspenden über 50.000 Euro "unverzüglich" beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Der muss sie "zeitnah" veröffentlichen.
© dts Nachrichtenagentur
Nach dem Parteiengesetz müssen Großspenden über 50.000 Euro "unverzüglich" beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Der muss sie "zeitnah" veröffentlichen.
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