Sie stellte 2016 ein Ermittlungsverfahren ein: P. sei "weder eine unmittelbare eigenständige Beteiligung an Tötungsdelikten noch eine substanzielle Beihilfe zu Tötungsdelikten" nachzuweisen. Seinerzeit berücksichtigte die Staatsanwaltschaft bereits das richtungweisende Urteil gegen Oskar Gröning, ehemaliger Buchhalter in Auschwitz. "Wir wissen nicht, in welchen Einheiten der Betreffende nach seiner Ausbildung im Lager Trawniki genau eingesetzt war, und können deshalb nicht beschreiben, wie seine Dienstausübung bestimmte Verbrechen unterstützt hat", sagte Jens Rommel, der Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen.
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