
Bundesverfassungsgericht
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Die zuständigen Landesgesetzgeber sollen bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung treffen. Konkret ging es in dem Verfahren um vier Verfassungsbeschwerden. Drei Privatleute und der Autovermieter Sixt hatten kritisiert, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt. Deshalb rügten sie eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder. Außerdem machten die Beschwerdeführer verschiedene Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert. Er beträgt aktuell monatlich 17,50 Euro pro Haushalt. Auch Institutionen und Betriebe sind grundsätzlich beitragspflichtig.
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