"Der Zugang zu den hierfür erforderlichen Informationen ist Voraussetzung für die Kontrolle und Transparenz der Rechtsprechung." Die Debatte um eine Video-Übertragung war zuletzt zum Auftakt des Prozesses gegen das rechtsextreme Terrornetzwerk NSU im Frühjahr 2013 aufgekommen. Damals wurden Berichterstatter-Plätze für die Medien verlost. "Wir haben es beim Auftakt des NSU-Prozesses in München erlebt, dass Pool-Bildungen und Beschränkungen zum Zugang zu Recht oftmals als arrogant aufgefasst werden", sagte Kutschaty.
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