
Justicia
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"Die Veröffentlichung des Haftbefehls ist geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren, und steht daher zu Recht unter Strafe", so Gemkow. Im schlimmsten Fall werde dadurch der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens gefährdet und die Verfolgung der Täter erschwert, weil beispielsweise Zeugen beeinflusst werden könnten. Über weitere Maßnahmen gegen den Bediensteten werde nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entschieden, so das sächsische Justizministerium. Der Haftbefehl war unter anderem von rechten Gruppen in den sozialen Medien verbreitet worden. Darin werden Einzelheiten zu Opfern, Richterin und mutmaßlichen Tätern genannt.
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