
Betül Ulusoy
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Das Bezirksamt beruft sich auf das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot, wonach sich Bedienstete in öffentlichen Ämtern mit religiösen Symbolen zurückhalten sollen. Einerseits hatte das Bundesverfassungsgesetz zumindest ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer bereits ausgehebelt. Andererseits trägt Ulusoy ihr Kopftuch nach eigenen Worten keineswegs nur aus religiösen, sondern auch aus "emanzipatorischen Gründen". Wenn man sich ansehe, wie die Frau in der Öffentlichkeit auf ihr Aussehen reduziert werde, dann müsse man dem etwas entgegensetzen.
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