
Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
© über dts Nachrichtenagentur
Schließlich müsse es im Sinne aller Beteiligten sein, nicht zuletzt auch der Asylbewerber selbst, möglichst schnell Klarheit und Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob ein Bleiberecht bestehe oder nicht. "Falls das Asylverfahren negativ endet, soll überhaupt keine zentrale Verteilung in die Landkreise oder Städte erfolgen, sondern unmittelbar die Rückführung aus der Anker-Einrichtung entweder in das nach der Dublin-Verordnung zuständige Ersteinreiseland in der EU oder in das Herkunftsland", so Mayer. In vielen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder erfolge bereits heute zu 80 Prozent, was später in den Anker-Einrichtungen vorgesehen sei.
© dts Nachrichtenagentur