
Flüchtlinge in Griechenland
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Das Abkommen mit Griechenland gilt aber wohl wie auch die Vereinbarung mit Spanien nur für die relativ kleine Zahl von Flüchtlingen, die dort schon Asyl beantragt hat und danach nach Deutschland weiterreist. Der meiste Teil der durchreisenden Flüchtlinge stellt einen Asylantrag aber erst in Deutschland und dürfte von dem Rückführungsabkommen nicht betroffen sein. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte diesbezüglich in den letzten Monaten zurückgerudert. Ursprünglich wollte er alle Flüchtlinge, die auch sicheren Ländern die Grenze nach Deutschland übertreten, abweisen - also praktisch alle.
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