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"Permanente Aufzeichnungen durch die Dashcams hat der BGH für unzulässig erklärt. In die gleiche Richtung geht die ab dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung, die sowohl eine Abwägung der Interessen im Einzelfall vorsieht als auch den Ansatz `Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen` verfolgt", sagte Högl. Die für Rechtspolitik zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete fügte hinzu: "Es kommt jedenfalls auch darauf an, dass die Hersteller der Kameras künftig die Maßgaben des BGH und der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen." Ob sich darüber hinaus aus dem heutigen Urteil gesetzgeberischer Konkretisierungsbedarf ergebe, werde man sorgfältig prüfen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, sagte Högl.
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