
Barbara Hendricks
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Das Landwirtschaftsministerium dagegen will die Entscheidung den Bundesländern überlassen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Auffassung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ist diese Variante rechtlich sicherer. Ziel sei es, dass ein Anbauverbot auch vor Gericht Bestand habe. Das Umweltministerium hat nun zwei Rechtsgutachten eingeholt, um die eigene Position zu untermauern. "Für die Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit eines flächendeckenden Anbauverbotes", so heißt es in einem der beiden, "ist es von Rechts wegen unerheblich, ob es durch den Bund oder die Länder erlassen wird". Es könnte sogar vorteilhafter sein, die Frage national zu klären, schreiben die Juristen. Eine einheitliche Norm lasse erwarten, dass die Rechtssicherheit eher höher ist - verglichen mit einem Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben in den Mitgliedstaaten. Die "Konsistenz von Anbauverboten und Risikobewertungen im Zulassungsverfahren" lasse sich so besser wahren, heißt es. Ein anderer Experte kommt zu dem Schluss, übergeordnete Ziele - etwa zum Schutz von Ökosystemen oder zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - ließen sich am ehesten mit einem bundesweiten Anbauverbot erreichen. Die EU hatte die "opt-out-Regel" beschlossen, um unterschiedlichen Haltungen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden.
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