
Andrea Nahles
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Die neue Betriebssicherheitsverordnung enthält eine Fülle zusätzlicher Dokumentations- und Informationspflichten für die Unternehmen. Neben der bereits bekannt gewordenen Vorschrift, dass Paternoster nur noch von Betriebsangehörigen nach vorheriger Einweisung benutzt werden dürfen, müssen Arbeitgeber ab sofort auch Notfallpläne für jede Aufzuganlage ausarbeiten und bereithalten. Zudem müssen Arbeitgeber für jedes Arbeitsmittel eine "Gefährdungsbeurteilung" anfertigen und für die Behörden dokumentieren. Unternehmen dürfen ab sofort zudem nur solche Arbeitsmittel einsetzen, die nicht zu einer "psychischen Belastung" der Mitarbeiter führen. Verboten wird zudem der Einsatz von Arbeits-Stelzen für Tätigkeiten in der Höhe.
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