
Eingang zum Strafjustizzentrum München
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Der Angeklagte hat sich bereits etwa sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft befunden. Nachdem der Senat gegen Ralf W. vergangene Woche zehn Jahre Haft verhängt hat, sind höchstens noch drei Jahre und vier Monate zu vollstrecken, sollte das Urteil rechtskräftig werden. "Die verbleibende Straferwartung ist daher im konkreten Fall nicht mehr so hoch, um einen erhöhten Fluchtanreiz zu begründen", teilte das Gericht mit. Der Senat folgt damit der Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe.
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