
Norbert Lammert
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Haßelmann fügte aber hinzu: "Der Vorschlag von Lammert bleibt auf halbem Wege stecken: Es ist unverständlich, warum die Rechte der Opposition nicht rechtssicher, also per Gesetz beziehungsweise klarer Änderung der Geschäftsordnung, gesichert werden sollen. Rechte, wie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Durchführung von Anhörungen in den Ausschüssen und die Normenkontrolle, müssen verbindlich geregelt werden." Lammert hatte im Streit um die Oppositionsrechte zuvor einen Kompromissvorschlag präsentiert. "Der Bundestag verpflichtet sich, unter den politischen Bedingungen der Bildung einer Großen Koalition in der 18. Wahlperiode sicherzustellen, dass die Opposition ihre parlamentarischen Aufgaben wirksam wahrnehmen kann", heißt es laut der "Süddeutschen Zeitung" in dem Antragsentwurf des Parlamentspräsidenten. Um dies zu erreichen, sollen für viele Minderheitenrechte nicht mehr 25 Prozent der Abgeordneten notwendig sein. Stattdessen soll es künftig ausreichen, wenn die "Mitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen", diese einfordern. Es würde also genügen, wenn sich Grüne und Linke darauf verständigen. Die Regelung soll unter anderem für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen sowie für die Einberufung von Bundestagssitzungen gelten. Eine Neuregelung für Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht sieht der Entwurf Lammerts dagegen nicht vor. Lammert empfiehlt zudem, den Streit durch einen einfachen Beschluss des Bundestags zu lösen. Änderungen der Verfassung oder Anpassungen von Gesetzen hält der Parlamentspräsident nicht für nötig.
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