
Katrin Göring-Eckardt
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"Wenigstens die erste Hälfte jeder Bundestagsdebatte muss aus Rede und Gegenrede bestehen. Das bedeutet als Faustregel: Bei einer Stunde Debattenzeit wollen wir 40 Minuten zu gleichen Teilen an die Redner von Koalition und Opposition und die restlichen 20 Minuten nach Fraktionsstärke verteilen", forderte Göring-Eckardt. "Oppositionsrechte sind keine Rechte, die uns die große Koalition gnädigerweise gewährt, sondern sie müssen rechtlich verbrieft werden in der Geschäftsordnung des Bundestags", sagte die Vorsitzende der kleinsten Bundestagsfraktion weiter. "Notfalls gehen wir vor das Verfassungsgericht, wenn das Gesamtpaket zur Stärkung der Oppositionsrechte nicht stimmt, das uns Union und SPD vorlegen."
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