
Polizeiabsperrung
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Mit Blick auf den flüchtigen Iraker Ali B. fügte Radek hinzu: "Die Bundespolizei kontrolliert nicht die Boarding-Card, sondern die Reisedokumente. Außerdem gab es zu dem Zeitpunkt keine Fahndung und darum auch keinen Grund, eine Ausreiseverweigerung auszusprechen. Dies gilt umso mehr, als für das Zielland eine Einreisegenehmigung vorlag." Überhaupt sei Susanna zum Zeitpunkt der Ausreise als vermisst gemeldet und von einer Straftat noch gar nicht die Rede gewesen. Auch insofern gebe es keinen Anlass zur Kritik.
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