
Krankenzimmer
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Der Entwurf war bei den Kirchen, in der Ärzteschaft sowie in der Union auf Kritik gestoßen. Die Bundesjustizministerin, die sich nun eine Versachlichung der Debatte erhofft, hebt freilich hervor, es werde künftig nichts erlaubt, was zur Zeit unter Strafe stehe. Die Standesregeln der Ärzte würden dadurch nicht berührt. Aus der Begründung des Regierungsentwurfs wurden aber, als Reaktion auf die Kritik, sämtliche Beispiele für nahestehende Personen entfernt. Eine nur geschäftsmäßige Förderung des Suizids bleibt weiterhin straflos. Strafbar ist nur die auf Wiederholung ausgerichtete und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Förderung des Suizids.
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