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Daher sei ein für diesen Mittwoch geplanter Kabinettsbeschluss auf Anfang Mai vertagt worden. Der Zeitplan für das geplante Inkrafttreten des Gesetzes sei aber nicht gefährdet, hieß es in den Kreisen weiter. Trotz der Verzögerung reiche die Zeit aus, um das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abzuschließen. Durch die Musterfeststellungsklage sollen in Deutschland erstmals Verbraucher mit gleichen Schadensfällen gemeinsam vor Gericht Ersatz einfordern können. Allerdings wollen Union und SPD keine Sammelklage einführen, sondern Verbänden das Recht zu einer Musterfeststellungsklage im Namen der Geschädigten einräumen. An diesen klageberechtigten Verbänden ist bislang eine Einigung gescheitert. Union und Wirtschaftsverbände fürchten, der Gesetzentwurf öffne den Weg für Missbrauch. Demnach könnten Anwälte eine Klage erzwingen, um vor allem Prozesskosten zu kassieren. Die Union will deshalb die Klagebefugnis deutlich enger fassen, was die SPD bisher ablehnte. Die Bundesregierung steht bei der Musterfeststellungsklage unter Zeitdruck. Laut Koalitionsvertrag soll das neue Klageinstrument spätestens Anfang November in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende 2018 aus.
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