
Germanwings-Maschine
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"Die amerikanischen Kollegen werden für uns einen Antrag stellen. Dann entscheidet ein US-Richter, ob auch die deutschen Hinterbliebenen ihre Forderungen in den Vereinigten Staaten geltend machen dürfen." Im Gegensatz zu den USA sieht das deutsche Recht in der Regel keinen emotionalen Schadensersatz für Hinterbliebene von Flugzeug-Abstürzen vor, im Ergebnis sind die Summen hierzulande deutlich geringer. Dieses Vorgehen bestätigte auch der Bundesgerichtshof im Februar. Unklar ist aber, ob sich ein US-Gericht tatsächlich für zuständig erklärt und ob die Lufthansa es überhaupt zu einem Prozess kommen lässt. Das Unternehmen hatte bislang den Anschein erweckt, sich in jedem Fall einvernehmlich mit den Angehörigen einigen zu wollen. Die Versicherer der Lufthansa haben laut Presseberichten bereits Rückstellungen für Entschädigungen der Angehörigen in Höhe von mehrere hundert Million US-Dollar gebildet. Legt man die kursierenden Zahlen zu Grunde, könnten sich die Angehörigen jedes Opfers jeweils auf etwa 1,85 Millionen Euro einstellen.
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