
Steak auf einem Grill
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Dies gelte aber lediglich für Frischfleisch. Weiterverarbeitete Produkte, aber auch Kantinen und Restaurants seien davon ausgeschlossen. "Man könnte weitaus mehr Transparenz bieten", kritisierte Janning. Seiner Ansicht nach sollten sämtliche weiterverarbeiteten Produkte mit einem Fleischanteil von mindestens 25 Prozent eine Herkunftskennzeichnung erhalten. Dafür sollten sich die deutschen Agrarminister auf europäischer Ebene stark machen. Der Geschäftsführer verwies als Beispiel auf frittiertes Hähnchenfleisch. Das Fleisch stamme häufig aus dem Ausland und nicht aus deutschen Ställen. Auch nach der Verschärfung der Kennzeichnungspflicht werde der Verbraucher darüber aber weiter im Unklaren gelassen, da es sich nicht um Frischfleisch handele. "Eine detaillierte Herkunftsbeschreibung kann dem Verbraucher dabei helfen, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen", so Janning.
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