
Joachim Gauck
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Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundespräsidenten am 21. Juni 2012 gebeten, von einer Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag zunächst abzusehen, um ausreichend Zeit zur Prüfung angekündigter beziehungsweise bereits vorliegender Eilanträge zu haben. Mit dem Urteil aus Karlsruhe vom heutigen Mittwoch sei der "Weg für die Fortsetzung des Ausfertigungsverfahrens" frei, so die Sprecherin des Bundespräsidenten weiter. Die Entscheidung des Gerichts werde jetzt unverzüglich ausgewertet. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Auflagen genehmigt: So könne dieser erst dann abschließend ratifiziert werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.
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