
Flugpassagiere vor der Passkontrolle
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Nach der Tat konnte er aus Deutschland über die Türkei in den Irak reisen, obwohl die Namen auf seiner Bordkarte und in seinen Papieren nicht identisch waren. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, welches die SPD-Fraktion in Auftrag gegeben hat, führt zwei Kontrollmöglichkeiten an. Entweder die Bundespolizei übernehme den Abgleich von Ausweis und Bordkarte anlässlich des Grenzübertritts; damit wären aber nur Passagiere erfasst, die den Schengenraum verlassen. Oder die Fluggesellschaften würden dazu verpflichtet. "Flugzeuge sind hochsensible Sicherheitsbereiche, es muss daher im Interesse der Fluggesellschaften sein zu wissen, wer sich tatsächlich an Bord befindet", sagte Lischka. "Eine grundsätzliche Regelung, Ausweispapiere und Tickets abzugleichen, halte ich daher für längst überfällig."
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