Die Kieler Staatsanwaltschaft soll das mysteriöse Verschwinden des Haars, das im Landeskriminalamt einer DNA-Analyse unterzogen werden sollte, auf eine strafrechtliche Relevanz prüfen. Den Ermittlern in der Landeshauptstadt seien aber die Hände gebunden, solange die Lübecker Kollegen ihren internen Bericht nicht übermittelten, schreibt das Blatt weiter. Das Haar war auf dem Bett des 1987 unter ungeklärten Umständen in Genf ums Leben gekommenen Ex-Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Uwe Barschel (CDU), gefunden worden. Es stammt mit Sicherheit nicht von ihm selbst. An anderen Kleidungsstücken des Politikers, die inzwischen auf einen genetischen Fingerabdruck untersucht worden waren, sowie an einem Hotel-Badetuch war die DNA-Spur einer zweiten, unbekannten Person nachgewiesen worden. Damit muss sich in der Todesnacht eine zweite Person in Barschels Hotelzimmer aufgehalten haben. Die Lübecker Staatsanwaltschaft, die den Fall übernommen hatte, lehnte die Neuaufnahme von Ermittlungen erst zuletzt ab. In ihrem Abschlussbericht lassen die Ermittler ausdrücklich offen, ob Barschel Selbstmord beging oder ermordet wurde.
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