
Bundeswehr-Soldat
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Derzeit bekommen Zeitsoldaten maximal fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst bei der Bundeswehr die Beihilfe zur privaten Krankenversicherung gezahlt. Diese entfällt, sobald sie eine andere Arbeit aufnehmen. Wer älter ist als 55 Jahre, kann jedoch nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Spahns Gesetzentwurf ermöglicht Zeitsoldaten einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung direkt nach Ausscheiden aus dem Dienst. Dabei entfällt die Altersbeschränkung. Bis zur Aufnahme einer Arbeit soll ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gezahlt werden.
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