Die Versicherungen müssen nun bis spätestens 21. Dezember 2012 unisex-Tarife anbieten. Bisher wurden Versicherungstarife nach statistischem Risiko kalkuliert. Auf dieser Grundlage bezahlten Frauen bisher geringere Beiträge bei der Kfz-Haftpflicht, jedoch höhere für private Rentenversicherungen. Ein belgisches Gericht hatte daraufhin um Überprüfung durch die EU-Richter gebeten. Für Verbraucher könnte das Urteil nun Mehrkosten bedeuten. So warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits vor Tariferhöhungen. Verbraucherschützer sehen die neuen unisex-Tarife unterdessen positiv.
© dts Nachrichtenagentur