
Bankenviertel in Frankfurt am Main
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Das Europaparlament steht mit seiner Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Boni jetzt allein da. Der Wirtschaftsausschuss der EU-Volksvertretung hatte im Mai beschlossen, das Verhältnis der variablen zu den fixen Gehaltsbestandteilen auf maximal 1:1 festzulegen. Der federführend zuständige Europaparlamentarier Othmar Karas sei mittlerweile bereit, von dieser Forderung abzurücken, erfuhr die Zeitung aus dem Europaparlament. In den Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Finanzministerrat könne Karas aber keine Zugeständnisse machen, weil er an das Votum des Wirtschaftsausschusses gebunden sei. Die EU-Kommission, der Finanzministerrat und das Europaparlament müssen sich über die Regelung der Boni sehr schnell einigen. Die Erfolgsprämien sollen in Artikel 48a der neuen EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD IV geregelt werden. Die EU hatte der Gruppe der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G-20) versprochen, CRD IV spätestens ab 2013 anzuwenden. Das ist nun aber kaum noch zu schaffen. Denn wegen des Streits über die Banker-Boni hat sich die Verabschiedung von CRD IV bereits mehrfach verzögert.
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