
Mann im Rollstuhl
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Im Parlament fordern mehrere Gruppen fraktionsübergreifend ein Verbot von Organisationen, die Hilfe bei der Selbsttötung anbieten. Außerdem gibt es den Vorschlag, Ärzten den assistierten Suizid zu erlauben, was derzeit im Standesrecht der Mediziner nicht vorgesehen ist. "Wir sehen keine gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, die dringend einer strafrechtlichen Regulierung durch den Gesetzgeber bedürften", betonte Woopen. Organisierte Suizidhilfe bringe zwar unnötige Gefahren mit sich. Der Staat müsse aber "nicht sein schärfstes Schwert, das Strafrecht, schwingen", um Missbrauch vorzubeugen. Alternativen müssten im Detail noch geprüft werden. "Aber in der existenziellen Ausnahmesituation, in der ein kranker Mensch seinem Leben ein Ende setzen möchte, sollte ein Arzt ihm helfend zur Seite stehen können - nicht im Rahmen einer gesetzlichen Norm, sondern der Gewissensentscheidung", sagte Woopen. Sie appellierte an die Bundesärztekammer, diese beim assistierten Suizid künftig zu akzeptieren. Der Ethikrat unterstütze die Position, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist, wolle aber die Gewissensentscheidung im individuellen Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und seinem Arzt akzeptiert wissen. "Ohne Paragrafen, Verfahrensvorschriften und am Ende gar einer Gebührenziffer."
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