Man hätte den Vollzug der Steuer ganz einfach aussetzen können - sprich, bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichts darauf verzichten können, Steuern von den Erben und den Beschenkten einzufordern. Das hätte aber den Verzicht auf jährliche Einnahmen in Milliarden-Höhe bedeutet. "Eine Aussetzung der Vollziehung seitens der Finanzämter ist nicht geplant, da diese im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzes Gesetzes führen würde", heißt es in dem Schreiben. Diese Entscheidung dürfte auch mit Blick auf die Haushalte der Länder gefallen sein, spült die Steuer doch pro Jahr vier Milliarden Euro in deren Kassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Erbschaftsteuer kürzlich an das Verfassungsgericht weitergereicht. Die BFH-Richter hatten vor allem kritisiert, dass Betriebsvermögen durch geltende Regelung nahezu steuerfrei auf Erben übertragen werden könne. Inzwischen gibt es sogar völlig legale Konstruktionen ("Cash GmbH"), mit denen auch private Vermögen steuergünstig vererbt werden können. Die Länder wollen gegen dieses Modell vorgehen, scheitern aber bislang am Widerstand der schwarz-gelben Koalition.
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