
Kinder in einer Moschee
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Ein Sprecher des Kultusministeriums stellte klar: "Auch im Fastenmonat Ramadan sind Schüler muslimischen Glaubens vollumfänglich schulpflichtig. Zum Fastenbrechen, dem sogenannten Zuckerfest, erhalten sie jedoch einen Tag Sonderurlaub." In diesem Jahr beginnt der Fastenmonat Ramadan am 15. Mai. In den vergangenen Jahren war der Fastenmonat in den Hochsommer gefallen. An einigen weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg hatten Schüler Kreislaufzusammenbrüche erlitten, wie Lehrer dem Blatt berichteten.
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