Die ersten beiden Verfahren habe der Generalbundesanwalt an sich gezogen, im dritten Fall werde noch geprüft, ob es sich um den Verrat von Staatsgeheimnissen handele, berichtet der "Deutschlandfunk" weiter.
© dts Nachrichtenagentur
Die ersten beiden Verfahren habe der Generalbundesanwalt an sich gezogen, im dritten Fall werde noch geprüft, ob es sich um den Verrat von Staatsgeheimnissen handele, berichtet der "Deutschlandfunk" weiter.
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