Das Budgetbegleitgesetz 2011 ordnet Besteuerung von Kapitalvermögen neu. Jetzt müssen Banken in Österreich eine Steuer von realisierten Kursgewinnen aus Kapitalvermögen (z.B. Aktien, Anleihen) und Derivaten (z.B. Zertifikate) an den Finanzminister abführen. Bei der Veranlagung kann entweder der Abgeltungs-Steuersatz von 25 % gewählt werden oder zur Veranlagung mit der vollen Progression optiert werden.
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