
Zwei Männer surfen im Internet
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Mehr als 70 Beschwerden und 100 allgemeine Anfragen nur im Bereich Telekommunikation gingen allein in der ersten Woche nach Anwendungsbeginn der Verordnung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten ein. Die DSGVO hat laut Voßhoff auch das Potenzial, Anreize für weitere internationale Regelungen zu setzen. "Es wäre kühn zu behaupten, dass wir bald ein internationales Recht haben werden; das ist ein langwieriger Prozess." Aber eine Strahlkraft der DSGVO über die EU-Grenzen hinaus lasse sich schon heute feststellen. "Das Marktortprinzip zwingt Firmen ohne Sitz in Europa, das europäische Datenschutzrecht anzuwenden, wenn sie den europäischen Markt bedienen wollen." Die Datenmacht vieler sogenannter "Internetgiganten" stimmte Voßhoff jedoch weiterhin nachdenklich. "Hier sollte über den Datenschutz hinaus beispielsweise auch über eine stärkere kartellrechtliche Kontrolle nachgedacht werden." Bis zur Einführung der E-Privacy-Verordnung besteht für Voßhoff jedoch weiterhin eine offene Flanke im Datenschutz.
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