
Nutzer an einem Computer
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Der "Porno-Pranger" hatte im Netz für Empörung gesorgt, nachdem die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzlei angekündigt hatte, die Namensliste zum 1. September ins Internet zu stellen. Auch der Deutsche Anwaltsverein hatte Einwände geltend gemacht und die Veröffentlichung als grenzüberschreitend eingeschätzt.
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