
CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl
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Der Staatsrechtler Ulrich Battis erklärte der Zeitung: "Der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung ihm ihr Gesicht zeigt." Das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst könne deshalb bereits jetzt untersagt werden - allerdings nur, wenn der Beamte oder Angestellte mit "Publikumsverkehr" konfrontiert sei. "Das ist das Entscheidende." Der Professor an der Berliner Humboldt-Universität fügte hinzu: "Bei einem generellen Burka-Verbot in der Öffentlichkeit bin ich außerordentlich zurückhaltend. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig."
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